go-digital - Staatliche Förderung für den Mittelstand
Digitalisieren Sie Ihr Unternehmen jetzt!
Sie möchten Bürokratie in Ihrem Unternehmen abbauen und somit viel Zeit und Kosten sparen? Betriebswirtschaftliche Abläufe, das Personalmanagement und den Einkauf vereinfachen? Abstimmungsprozesse verkürzen und Kapazitätsengpässe vermeiden? Dann sind Sie bei go-digital richtig! Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei der Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen zur Digitalisierung. Vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen stehen Ihnen dabei zur Seite. Gefördert werden 50 Prozent Ihrer Ausgaben für die Beratungsleistung und Umsetzung empfohlener Maßnahmen.
Welche Unternehmen werden gefördert?
Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- weniger als 100 Mitarbeiter
- Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung (KMU Erklärung)
Wie hoch ist die Unterstützung im Förderprogramm?
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten. Die geförderten Unternehmen können also mit einer Förderung von bis zu 16.500 Euro rechnen.
Wir sind ein autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital
Die QdK Consulting GmbH erfüllt folgende Qualitätskriterien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), um als autorisiertes Beratungsunternehmen auftreten zu dürfen:
- fachliche Expertise – Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte
- wirtschaftliche Stabilität – Nachweis für die letzten drei Jahre
- Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel
- Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen (bspw. BSI IT-Grundschutz und ISO 27001)
- Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Beratung – Information zu Vor- und Nachteilen der empfohlenen Produkte und Leistungen
Verlängerung des go-digital Förderprogramms bis Ende 2024
Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue Förderrichtlinie für das Förderprogramm go-digital in Kraft und hat eine befristete Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2024. Das bedeutet, dass das Förderprogramm um weitere drei Jahre verlängert wurde. Die Evaluation, welche über die Zukunft von go-digital entscheiden sollte, ebnetet den Weg für eine Verlängerung dieser Fördermaßnahme für den deutschen Mittelstand. Eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz von Arbeitsabläufen und Erschließung neuer Geschäftsfelder konnten nachgewiesen werden. Zusätzlich zeigte sich eine Umsatzsteigerung bei den teilgenommenen Unternehmen.