Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma QdK Consulting GmbH
- Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern -


§1 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

   1.1 Diese Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verkaufs- und Lieferungsverträge und gelten durch Auftragserteilung oder durch nachfolgende Auftragsbestätigung als anerkannt.1.2 Abweichende Vereinbarungen, mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Firma QdK Consulting GmbH schriftlich bestätigt werden. Das Gleiche gilt für die vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes. Erklärungen von Firma QdK Consulting GmbH in Zusammenhang mit diesem Vertrag enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen von Firma QdK Consulting GmbH über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

   1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind für Firma QdK Consulting GmbH auch dann unverbindlich, wenn Firma QdK Consulting GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

   1.4 Angebote sind freibleibend, soweit Firma QdK Consulting GmbH nicht ausdrücklich eine Bindungserklärung abgegeben hat. Den Angeboten beigefügte Unterlagen dienen lediglich der Information des Käufers und sind auf Verlangen von Firma QdK Consulting GmbH zurückzugeben.

   1.5 Durch diese Zahlungs- und Lieferbedingungen werden alle hiervon abweichenden Bedingungen des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, dass diese von Firma QdK Consulting GmbH ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt werden. Ein Stillschweigen des Käufers auf diese Zahlungs- und Lieferbedingungen gilt als Anerkenntnis auch dann, wenn der Käufer seine im Lieferauftrag anders lautenden Bedingungen zugrunde legt.

§2 Lieferung

   2.1 Die Eigenschaften der EDV-Produkte und der Standardprogramme ergeben sich aus deren Dokumentation (technische Datenblätter, Bedienungsanleitung, Handbuch/Online-Hilfe für die Standardprogramme). Dokumentationen werden in dem Umfang, wie vom Vorlieferanten zur Verfügung gestellt, geliefert, nach Wahl von Firma QdK Consulting GmbH auf Datenträger. Firma QdK Consulting GmbH behält sich technische Änderungen während der Lieferzeit vor. Wenn diese für den Käufer unzumutbar sind, kann er vom Vertrag zurücktreten.

   2.2 Firma QdK Consulting GmbH räumt dem Käufer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vereinbarten Standardprogramme gem. den Lizenzbedingungen der Hersteller für eigene Zwecke einzusetzen.

   2.3 Die Lieferung kann nach Wahl von Firma QdK Consulting GmbH komplett oder in Teillieferungen vom Hersteller direkt zum Käufer auch vor Ablauf der Lieferfrist erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, anhand des Lieferscheines zu kontrollieren, ob die Sendung komplett und äußerlich unbeschädigt ist. Evtl. Schäden oder fehlende Teile müssen sofort beim Eingang dem Transporteur gemeldet und dokumentiert werden. Eine etwaige Rücksendung ist mit Firma QdK Consulting GmbH abzusprechen. Der Käufer wird alle Lieferungen unverzüglich auf Fehlerfreiheit untersuchen, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang üblich ist. Mit der Öffnung original verpackter Lizenzprodukte gelten die Bedingungen der jeweiligen Hersteller als angenommen.

   2.4 In der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung im Werk des Herstellers. Sie gelten nur ungefähr. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus, dazu gehört der rechtzeitige Eingang der vom Käufer beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw.

   2.5 Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen, längstens jedoch ein Monat, tritt ein, wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere Energie- und Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung oder behördliche Maßnahmen oder durch Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird und Firma QdK Consulting GmbH dem Käufer diese Verzögerung unverzüglich zur Kenntnis gebracht hat.

   2.6 Dauern Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen in Werken der Vorlieferanten von Firma QdK Consulting GmbH statt oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse ein, die außerhalb des Willens der Firma QdK Consulting GmbH liegen und deshalb nicht zu vertreten sind, so ist Firma QdK Consulting GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

   2.7 Kommt Firma QdK Consulting GmbH mit der Lieferung in Verzug, ist der Käufer nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§3 Preise

   3.1 Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

   3.2 Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.

   3.3 Fracht und Kosten der Transportversicherungen werden dem Käufer zusätzlich berechnet.

   3.4 Falls nach Auftragsbestätigung eine Preis- oder Lohnerhöhung eintritt ist Firma QdK Consulting GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.

§4 Zahlungsbedingungen

   4.1 Zahlungen sind sofort nach Lieferung und Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten, es sei denn, es liegen anders lautende schriftliche Vereinbarungen vor. Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Auftragswerten von mehr als € 5000,00 sind 30 % nach Auftragserteilung fällig.

   4.2 Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

   4.3 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist Firma QdK Consulting GmbH unbeschadet der Geltendmachung anderer ihr zustehender Rechte berechtigt, als Mindestverzugsschaden Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

   4.4 Firma QdK Consulting GmbH behält sich mangels ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung von Fall zu Fall die Entscheidung über die Annahme von Wechseln, Schecks und anderen Anweisungspapieren vor. Die Kosten für Diskontierung und Einziehung fallen ? wenn nichts anderes in der Auftragsbestätigung bestimmt ist ? dem Käufer zur Last. Alle derartigen Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen.

§5 Leasing

   5.1 Der Käufer kann den Kaufpreis auch über eine Leasinggesellschaft finanzieren.

   5.2 Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Nachweis der erfolgten Lieferung bzw. Teillieferung des Leasinggegenstandes dessen Übernahme bzw. Teilübernahme unverzüglich gegenüber der Leasinggesellschaft zu bestätigen.

   5.3 Verzögert sich die Bezahlung des Kaufpreises durch die Einschaltung einer Leasinggesellschaft oder durch den Versuch, dieses zu tun, zahlt der Käufer Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem vereinbarten Liefer-/Berechnungszeitpunkt.

§6 Gefahrenübergang

   6.1 Jede Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Lieferung das Lieferwerk verlässt oder dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.

   6.2 Die Standardprogramme gelten als geliefert, wenn sie auf Datenträger oder mittels Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt wurden.

§7 Annahmeverzug

   7.1 Werden Lieferungen und Leistungen vom Käufer nicht zum vereinbarten Termin angenommen, befindet er sich fünf Werktage nach Aufforderung zur Annahme in Annahmeverzug.

   7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der EDV-Produkte geht vom Tage der Versandbereitschaft an für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. Firma QdK Consulting GmbH ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die von diesem verlangten Versicherungen zu bewirken.

   7.3 Die Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises zum vorgesehenen Liefer- oder Zahlungsdatum bleibt unberührt.

   7.4 Soweit bereits Gewährleistungsfristen gegenüber Vorlieferanten von Firma QdK Consulting GmbH laufen, wirkt das auch zu Lasten des Käufers.

§8 Eigentumsvorbehalt

   8.1 Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen. Firma QdK Consulting GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Das Nutzungsrecht an den Standardprogrammen wird erst mit der vollständigen Bezahlung übertragen.

   8.2 Firma QdK Consulting GmbH behält sich das Eigentum auch an sämtlichen von ihr gelieferten Gegenständen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich
Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln sowie einschließlich der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von Firma QdK Consulting GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit dem Ausgleich des Saldos an den Warenlieferungen, die den saldierten Forderungen entsprechen.

   8.3 Die gelieferten Gegenstände dürfen nicht verändert, veräußert oder in irgendeiner Weise belastet werden. Der Käufer darf keinem Dritten den Besitz an den gelieferten Gegenständen überlassen. Der Käufer wird Firma QdK Consulting GmbH unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Verfügungen Dritter berichten.

   8.4 Der Käufer trägt alle Kosten, die bei der Verteidigung des Eigentums entstehen.

   8.5 Falls der Käufer den Kaufpreis und die sonstigen Forderungen nicht voll bezahlt, kann Firma QdK Consulting GmbH unbeschadet aller sonstigen Rechtsbehelfe die Gegenstände 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Besitz nehmen und entfernen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist hierin nicht zu sehen.

   8.6 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für Firma QdK Consulting GmbH unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser in gebräuchlichem Umfang und auf eigene Kosten zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Ersatzverpflichteten zustehen, an Firma QdK Consulting GmbH in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises der Ware ab. Firma QdK Consulting GmbH nimmt die Abtretung an. Im Fall der Rücknahme der Vorbehaltsware ist Firma QdK Consulting GmbH berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Geräte auf Kosten des Käufers gegen alle üblichen Risiken zu versichern, wenn nicht der Käufer den Abschluss einer solchen Versicherung nachgewiesen hat.

§9 Mängelansprüche und Haftung

   9.1 Firma QdK Consulting GmbH gewährleistet, dass Produkte und Programme der Dokumentation entsprechen und bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben. Soweit eine Beschaffenheit vertraglich nicht vereinbart wurde, leistet Firma QdK Consulting GmbH Gewähr, dass die Sache sich zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung eignet oder sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Eine unerhebliche Minderung oder eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit lässt keine Mängelansprüche entstehen.

   9.2 Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Fehler auf, hat der Käufer diese unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, auf Wunsch von Firma QdK Consulting GmbH schriftlich. Der Käufer hat Firma QdK Consulting GmbH und deren Vorlieferanten im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen. Voraussetzung für den Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann.

   9.3 Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist, Softwareprogramme absolut fehlerfrei zu erstellen. Firma QdK Consulting GmbH übernimmt deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit des von ihr gelieferten Programms zu dem angegebenen Programmzweck. Für Rechenzeiten einzelner Programmabläufe kann Firma QdK Consulting GmbH keine Gewähr übernehmen, weil diese u. a. auch von der Kapazität der eingesetzten Computer und deren Nutzungsgrad abhängen.

   9.4 Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware geltend zu machen.

   9.5 Bei berechtigten Mängelrügen leistet Firma QdK Consulting GmbH Gewähr als Nacherfüllung nach ihrer Wahl: entweder Beseitigung des Mangels oder Neulieferung. Der Käufer ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

   9.6 Firma QdK Consulting GmbH hat Mängel in angemessener Frist zu beseitigen. Bei Produkten eines Vorlieferanten hängt die für die Fehlerbeseitigung benötigte Zeit von dessen Organisation und dessen Bedingungen ab.

   9.7 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

   9.8 Ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels steht dem Käufer neben dem Rücktritt nicht zu.

   9.9 Bei gebrauchten Produkten wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

   9.10 Die Gewährleistung erlischt für solche Teile der EDV-Produkte oder Standardprogramme, die der Käufer ändert oder in die er sonst wie eingreift es sei denn, dass der Käufer im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nachweist, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich ist.

   9.11 Firma QdK Consulting GmbH haftet nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ihrerseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

   9.12 Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Haftung von Firma QdK Consulting GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Fälle, wo eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder des Werkes übernommen worden ist.

§10 Verjährung für Kaufverträge über neue Sachen sowie Werkleistungen

   10.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistungen gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegenüber Firma QdK Consulting GmbH, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen.

   10.2 Die Verjährungsfrist gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder wenn Firma QdK Consulting GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen/Leistungen übernommen worden ist. Hat Firma QdK Consulting GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Ziffer 10.1 genannten Frist die gesetzliche Verjährungsfrist, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würde. Die Verjährungsfristen gelten auch nicht für Schadenseratzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

   10.3 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Lieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.

§11 Recht von Firma QdK Consulting GmbH auf Rücktritt

   11.1 Liegt nach Vertragsschluss eine objektive Kreditunwürdigkeit vor oder liegen Tatsachen vor, die eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Insolvenz oder Vergleichsverfahren, Geschäftsauflösung oder Veränderung der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse belegen, ist Firma QdK Consulting GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder soweit eine andere Bezahlung als Barzahlung vereinbart ist, Barzahlung zu verlangen. Wird die Sicherheit oder die Barzahlung nicht gewährt, ist Firma QdK Consulting GmbH berechtigt, die Erfüllung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu fordern.

§12 Pflichten des Käufers

   12.1 Der Käufer anerkennt, dass die Standardprogramme samt Dokumentation und weiterer Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind und dass sie Betriebsgeheimnisse von Firma QdK Consulting GmbH oder ihrer Vorlieferanten sind. Er trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass diese ohne Zustimmung von Firma QdK Consulting GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Käufer darf die Programme nur zum Zwecke der Datensicherung kopieren.

§13 Schlussbestimmungen

   13.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Mitarbeiter und die Handelsvertreter von Firma QdK Consulting GmbH haben keine Vollmacht.

   13.2 Firma QdK Consulting GmbH kann den Vertrag auf einen Dritten übertragen, wenn dieser für den Käufer wirtschaftlich und technisch zumutbar ist. Sollte diese Zumutbarkeit nicht gegeben sein, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

   13.3 Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

   13.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Firma QdK Consulting GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Der Gerichtsstand des Sitzes von Firma QdK Consulting GmbH gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

   13.5 Firma QdK Consulting GmbH ist auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Käufers allgemein zuständig ist.

   13.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der einzelnen anderen Bestimmungen nicht.

 

Die AGB im PDF-Format.