Die EU-DSGVO im BDSG (neu)

Gleiches Recht für alle

EU-DSGVO?! BDSG (alt)?! BDSG (neu)?! GoBD?! Verordnungen?! Richtlinien?!

 

Im Moment kursieren viele Abkürzungen in der Welt der IT und Datenverarbeitung. Selbst Experten und Beratern fällt es da nicht leicht den Überblick über alle neuen Veränderungen, Regelungen oder Verordnungen zu behalten.

Was mit den GoBD gemeint ist, können Sie in einem anderen Beitrag von uns nachlesen.

Alte Gesetze werden verabschiedet und neue kommen. Verordnungen treten in Kraft und schaffen Transparenz... Schaffen Transparenz?!

Ja, in erster Linie soll das „neue“ Bundesdatenschutzgesetz Transparenz schaffen und die Rechte der Betroffenen, in der Regel sind es die Rechte der Verbraucher schützen. Es ist kein Geheimnis, dass wir keine Luftsprünge machen, sobald wir von „neuen Gesetzen“ hören. Dies liegt primär an der Tatsache, dass es an Aufklärung fehlt und der Bürger befürchtet, dass sich etwas ändern wird und er wohlmöglich auch betroffen ist. Er weiß jedoch nicht, wie und ob sein zukünftiges Handeln beeinträchtigt wird.

 

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union im neuen Bundesdatenschutzgesetz

 

Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG (neu)) wurde bereits im April 2016 im Europäischen Parlament beschlossen und ist seit dem 24. Mai 2016 in Kraft. Den meisten Betroffenen ist diese Tatsache noch nicht bewusst und hinzukommt, dass ab diesem Zeitpunkt die Umsetzungsfrist von zwei Jahren begonnen hat. Tatendrang verspürte 2016 noch niemand, denn die Wirksamkeit erfolgt erst ab dem 25. Mai 2018. Jetzt drängt die Zeit und das Thema wird aktueller denn je.

Die Wirksamkeit des BDSG (neu) am 25. Mai 2018 betrifft zeitgleich die vom Europäischen Parlament beschlossene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche in dem BDSG (neu) verankert ist. Das Besondere hier ist, dass es sich um eine Verordnung handelt und eine vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung, anders als bei einer Richtlinie, greift sofort und muss nicht erst auf nationaler Ebene der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Es kommt einem Gesetz gleich, greift unmittelbar und betrifft alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

 

Was ändert sich?

 

Die Absichten der neuen Datenschutzgrundverordnung beziehen sich ganz klar auf den Schutz personenbezogener Daten, sowie deren Umgang. Dazu gehört auch die Rechenschaftspflicht für Datenschutzverstöße. Der einheitliche Datenschutzstandard in der EU schafft damit gleiches Recht für alle Mitgliedsstaaten.

Mit personenbezogenen Daten sind alle Informationen gemeint, die zur Identifizierung natürlicher Personen dienen. Auf Juristische Personen nimmt der Regelungsgehalt der DSGVO keinen Bezug, jedoch auf die in einem Unternehmen angestellten Personen.

In diesem Bezug stehen Namen, Adressdaten, Bankdaten, sogar das Kfz-Kennzeichen oder IP-Adressen sind inbegriffen. Der Umfang ist in der Realität natürlich weitaus größer.

Die DSGVO hat weitreichende Auswirkungen auf die in einem Betrieb eingesetzte Software, denn dort findet schließlich in aller Regel die Datenverarbeitung statt. Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten hantieren sind in der Pflicht, die betroffenen Personen nach deren Zustimmung zu fragen und über die Art der Verwendung dieser Daten zu informieren. Eine vollständige Löschung soll auf Wunsch jederzeit möglich sein.

Es werden sogar konkret Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe angesprochen, die bei Nicht-Einhaltung der DSGVO verhängt werden können. Lassen Sie sich an dieser Stelle keine Angst machen. Die Absicht ist hier, dass Unternehmen und Organisationen die neuen Verordnungen und deren Datenschutz ernst nehmen.

 

Die Umsetzung der DSGVO...

 

So viel sei gesagt... Die Umsetzung erfolgt hier nicht auf Knopfdruck und es gibt auch keinen Masterplan, der Ihnen dabei hilft.

Es gibt durchaus Berater oder Anbieter, die eine Software auf dem Markt gebracht haben und diese als DSGVO-Konform vermarkten. Dies kann und wird nicht die Lösung sein, denn der Kerngedanke der DSGVO bezieht sich auf die Handhabung mit personenbezogenen Daten und hier wird der Mensch immer die wichtigste Rollen spielen und auch dafür haften müssen.

 

Bei weiteren beraterischen Fragen können Sie uns hier kontaktieren.