Sind Sie GoBD-konform?!

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Aktuelle Situation der GoBD vom Bundesministerium der Finanzen

 

In den letzten Jahren hat sich einiges in Sachen Archivierung und Dokumentation von Geschäftsvorfällen getan. Das Bundesfinanzministerium hat lange Zeit von neuen Regelungen, Grundsätzen oder bevorstehenden Gesetzen für die Archivierung von Geschäftsvorfällen gesprochen. Seit 2015 sind schließlich die GoBD in Kraft getreten, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Diese basieren auf allen vorherigen Grundsätzen und lösen somit die „Alten“ ab.

Die Jahre 2015 und 2016 galten als Übergangsfrist. Seit Anfang des Jahres sind die meisten Regelungen der GoBD in Kraft getreten. Der Steuerpflichtige übernimmt somit die komplette Verantwortung für die Nicht- oder Einhaltung dieser Grundsätze.

Die „neuen“ Grundsätze nehmen primären Bezug auf die Buchhaltung und das Kassensystemdes Steuerpflichtigen. Zusammengefasst müssen die grundsätzlichen Vorgaben eingehalten werden, welche die Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit der Bücher betreffen. Für das Kassensystem gilt die elektronische Erfassung und Speicherung aller steuerlich relevanten Daten. Zu diesen Daten zählt ebenso diverser Schriftverkehr, der weitreichend im Zusammenhang des unternehmerischen Handelns aufkommt.

 

Die GoBD bringen dem Steuerpflichtigen auch profitable Änderungen mit sich...

 

  • das Archivierungssystem speichert alle Geschäftsvorfälle automatisch ab
  • kein unübersichtlicher Papierkram mehr
  • Gewinnung von Zeit für andere wichtige Aufgaben
  • Absicherung für die Zukunft und kommenden Regelungen
  • Schaffung von Übersicht aller Vorfälle im Unternehmen

 

Die neuen Änderungen und Regelungen lesen sich lediglich auf den ersten Blick missverständlich und nicht eindeutig. Einige unserer Kunden sind mit den von uns eingeführten Archivierungssystemen bereits auf der sicheren Seite und arbeiten bereits GoBD-konform. Dies trifft jedoch nicht auf alle unsere Kunden zu.

 

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Buchhaltung oder Ihr eingesetztes System den Regelungen der GoBD entspricht?